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   BAG, 24.02.2021 - 4 ABR 19/20   

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https://dejure.org/2021,2965
BAG, 24.02.2021 - 4 ABR 19/20 (https://dejure.org/2021,2965)
BAG, Entscheidung vom 24.02.2021 - 4 ABR 19/20 (https://dejure.org/2021,2965)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 4 ABR 19/20 (https://dejure.org/2021,2965)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Grundlage der Eingruppierung im BETV Chemie; Eingruppierungssystem bei mehreren Einzeltätigkeiten; Berufspraxis als Eingruppierungsmerkmal

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - Berufspraxis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei Umgruppierung; Zustimmungsersetzung; Berufspraxis

  • rechtsportal.de

    Mitbestimmung bei Umgruppierung; Zustimmungsersetzung; Berufspraxis

  • datenbank.nwb.de

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - Zustimmungsersetzung - Berufs-praxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung bei der Umgruppierung

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 ABR 19/20
    Daher kann auch die bloße Übertragung von Funktionen eine Eingruppierung nicht begründen (BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 735/07 - Rn. 37) .

    Dies ist in der Regel die mit den größten Zeitanteilen geleistete Tätigkeit (BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 735/07 - Rn. 37; vgl. auch BAG 19. August 2004 - 8 AZR 375/03 - zu II 2 a der Gründe) .

  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 375/03

    Eingruppierung eines Maschinenbedieners in der Chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 ABR 19/20
    Dies ist in der Regel die mit den größten Zeitanteilen geleistete Tätigkeit (BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 735/07 - Rn. 37; vgl. auch BAG 19. August 2004 - 8 AZR 375/03 - zu II 2 a der Gründe) .

    Nach allgemeinem Sprachgebrauch kann unter Berufspraxis die Ausübung einer Tätigkeit, die mit dem Erwerb beruflicher Erfahrung verbunden ist, verstanden werden (BAG 19. August 2004 - 8 AZR 375/03 - zu II 2 b cc (5) der Gründe) .

  • BAG, 13.05.2020 - 4 ABR 29/19

    Zustimmungsersetzung - Umgruppierung - Zuordnung zu Gehalts- und Lohngruppen

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 ABR 19/20
    Über eine solche muss der Arbeitgeber ua. - wie hier - beim Wechsel der einer Arbeitnehmerin zugewiesenen Aufgaben entscheiden (vgl. BAG 13. Mai 2020 - 4 ABR 29/19 - Rn. 11 mwN) .

    Dieses Begehren ist zulässig, soweit sich - wie vorliegend - durch den Neuabschluss eines Tarifvertrags das tarifliche Vergütungsschema nicht geändert hat (vgl. BAG 13. Mai 2020 - 4 ABR 29/19 - Rn. 13; 21. März 2018 - 7 ABR 38/16 - Rn. 14) .

  • BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 629/97

    Eingruppierung: Beratende Ingenieurin (technische Beraterin) in

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 ABR 19/20
    Erfolgt dies hinreichend substantiiert und bleibt danach die erforderliche Dauer der Berufspraxis weiter streitig, wird sich das Landesarbeitsgericht im Wege der Beweisaufnahme - ggf. auch durch Einholung eines Sachverständigengutachtens (vgl. hierzu BAG 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - zu 5 c der Gründe, BAGE 90, 53) - eine eigene Überzeugung von der notwendigen Dauer der Berufspraxis zu bilden haben.
  • BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 556/13

    Vergütung Teilzeitbeschäftigter - Einzelhandel NRW

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 ABR 19/20
    Da in sechs Monaten gerundet 26 Wochen fallen (vgl. zur Umrechnung von Monaten auf Wochen BAG 25. Juni 2014 - 5 AZR 556/13 - Rn. 23) , kommt eine Tätigkeit dann Entgeltgruppe E 2 BETV am nächsten, wenn die erforderliche Berufspraxis bis zu 19, 5 Wochen beträgt.
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 ABR 19/20
    Das Gericht kann von einer weiter gehenden Sachverhaltsaufklärung erst absehen, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen von einem der Verfahrensbeteiligten vorgetragen worden sind, sie nicht wirksam bestritten wurden und sich überdies keine Zweifel an ihrer Richtigkeit aufdrängen (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 87, BAGE 156, 213) .
  • BAG, 11.11.2020 - 4 AZR 210/20

    Anerkennungshaustarifvertrag - Reichweite der Verweisung auf

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 ABR 19/20
    Das ergibt die Auslegung des BETV (zu den Auslegungsgrundsätzen vgl. BAG 11. November 2020 - 4 AZR 210/20 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung- anwendbare

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 ABR 19/20
    Dieses Begehren ist zulässig, soweit sich - wie vorliegend - durch den Neuabschluss eines Tarifvertrags das tarifliche Vergütungsschema nicht geändert hat (vgl. BAG 13. Mai 2020 - 4 ABR 29/19 - Rn. 13; 21. März 2018 - 7 ABR 38/16 - Rn. 14) .
  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05

    Vergütungsordnung im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 ABR 19/20
    Die Eingruppierung von Arbeitnehmern betrifft auch im Gemeinschaftsbetrieb lediglich die Rechtsbeziehung zum Vertragsarbeitgeber (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 1 ABR 38/05 - Rn. 9 ff.) .
  • BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 37/14

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung in den MTV für das

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 ABR 19/20
    Das Fehlen der Widerspruchsgründe des Betriebsrats muss für eine Stattgabe des Zustimmungsersetzungsantrags positiv festgestellt werden (BAG 26. April 2017 - 4 ABR 37/14 - Rn. 39 mwN) .
  • LAG Hessen, 03.12.2019 - 15 TaBV 57/19

    Die Tätgkeiten eines OW 1 Kombi Mitarbeiters I gemäß der innerbetrieblichen

  • LAG Hessen, 10.05.2022 - 15 TaBV 67/21

    "Berufspraxis" i.S.d. § 7 BETV Chemie; Darlegungslast des Arbeitgebers im

    Auf die zugelassene Rechtsbeschwerde hat das Bundesarbeitsgericht den Beschluss des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache an das Landesarbeitsgericht mit Beschluss vom 24. Februar 2021 - 4 ABR 19/20 - zur neuen Anhörung und Entscheidung zurückverwiesen (Bl. 264 - 272 d.A.).

    Die Beteiligte zu 1 hat die erkennende Beschwerdekammer trotz entsprechender Auflage vom 21. Februar 2022 nach den Hinweisen des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 4 ABR 19/20 - nicht in die Lage versetzt, die für eine Umgruppierung der von den beiden betroffenen Arbeitnehmerinnen ausgeübten Tätigkeiten erforderliche Berufspraxis beurteilen zu können.

    Die zutreffenden Umgruppierungen richten sich nach den von den Arbeitnehmerinnen auszuübenden Tätigkeiten, die einheitlich als Gesamttätigkeit zu bewerten ist (BAG 24. Februar 2021 - 4 ABR 19/20 - Rz. 21, 22).

    Zu dieser Gesamttätigkeit gemäß der innerbetrieblichen Aufgaben-/Tätigkeitsbeschreibung Nr. 124a gehören die Teilaufgaben Kommissionierung Pick by light, Clearing und Packerei sowie die Begleitenden Aufgaben sowie QA & HS&E-Tätigkeiten (BAG 24. Februar 2021 - 4 ABR 19/20 - Rz. 24).

    Die Auslegung des BETV ergibt, dass dies unabhängig davon gilt, auf welchem Weg dieser Erwerb erfolgt (BAG 24. Februar 2021 - 4 ABR 19/20 - Rz. 28 - 32).

    Das Fehlen der Widerspruchsgründe des Betriebsrats muss für eine Stattgabe des Zustimmungsersetzungsantrags positiv festgestellt werden (BAG 24. Februar 2021 - 4 ABR 19/20 - Rz. 32 mwN.).

    Darauf, welcher Eingruppierung die Tätigkeit im Hinblick auf die Dauer der Berufspraxis "am nächsten" kommt, kommt es daher bereits nicht mehr an (vgl. BAG 24. Februar 2021 - 4 ABR 19/20 - Rz. 39 mwN.).

    Dessen hätte es jedoch bedurft, denn ausweislich der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sind die für die Erlernung der begleitenden Aufgaben und QA & HS&E-Tätigkeiten erforderlichen Zeiten zu berücksichtigen (vgl. BAG 24. Februar 2021 - 4 ABR 19/20 - Rz. 25).

    Wenn aber Einarbeitungszeit und Berufspraxis insoweit synonyme Verwendung fänden, sei auch der Begriff der Berufspraxis umfassender zu verstehen (vgl. BAG 24. Februar 2021 - 4 ABR 19/20 - Rz. 28 - 32).

    Der Beteiligten zu 1 war mit dem Beschluss vom 21. Februar 2022 Gelegenheit gegeben worden, zu den Hinweisen des Senats in der Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 4 ABR 19/20 - ihren Sachvortrag zu ergänzen.

  • BAG, 15.11.2022 - 1 ABR 5/22

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Ordnungsverhalten - kollektiver Tatbestand -

    Nur wenn entsprechender Sachvortrag gegeben ist, ist der Sachverhalt in die Richtung zu überprüfen, die hierdurch aufgezeigt wird (vgl. BAG 24. Februar 2021 - 4 ABR 19/20 - Rn. 34 mwN) .
  • BAG, 30.11.2022 - 4 AZR 422/21

    Eingruppierung eines Hilfsgärtners

    (b) Anlernen bedeutet nach allgemeinem Sprachverständnis, sich in eine bestimmte berufliche Tätigkeit - die keine Berufsausbildung voraussetzt - einzuarbeiten oder sich etwas durch Übung anzueignen (vgl. Duden Das große Wörterbuch der deutschen Sprache 3. Aufl. Stichwort: "anlernen") und erfasst sowohl praktische als auch theoretische Elemente (so zum Einarbeiten BAG 24. Februar 2021 - 4 ABR 19/20 - Rn. 32) .
  • BAG, 17.11.2021 - 4 ABR 1/21

    Eingruppierung einer Bereichs- bzw. Abteilungsleitung

    Insbesondere ist der Arbeitnehmer L nicht in einer betriebsverfassungsrechtlichen Position berührt (st. Rspr., etwa BAG 24. Februar 2021 - 4 ABR 19/20 - Rn. 13) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2022 - 5 TaBV 17/21

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - selbstständige Tätigkeit

    Insbesondere ist der Arbeitnehmer Z. nicht in einer betriebsverfassungsrechtlichen Position berührt (st. Rspr., etwa BAG 24.02.2021 - 4 ABR 19/20 - Rn. 13).
  • LAG Köln, 25.05.2022 - 11 Sa 832/21

    Eingruppierung BETV Chemie

    Für den Fall, dass eine Einarbeitungszeit bzw. eine Berufspraxis benötigt wird, die zwischen dem Zeitraum "kurze Einweisung" im Sinne der E 1 BETV und 13 Wochen im Sinne der E 2 BETV liegt, ist nach § 3 Nr. 2 Satz 4 BETV maßgeblich zu beachten, welche Berufspraxis in zeitlicher Hinsicht welcher EG am nächsten kommt, sofern sich nicht bereits durch die Ähnlichkeit der Tätigkeiten, die in den Regelbeispielen beschrieben werden, eine besondere Nähe zu einer Entgeltgruppe ergibt (vgl. hierzu: BAG, Beschl. v. 24.02.2021 - 4 ABR 19/20 - zum Verhältnis zwischen E 2 und E 3 BETV).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2023 - 2 Sa 85/23

    Eingruppierung einer Kundenberaterin bei einer Krankenkasse

    Dies ist in der Regel die mit den größten Zeitanteilen geleistete Tätigkeit (vgl. zu einer entsprechenden Tarifregelung BAG 24. Februar 2021 - 4 ABR 19/20 - Rn. 21).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2023 - 2 Sa 116/23

    Eingruppierung einer Kundenberaterin bei einer Krankenkasse

    Dies ist in der Regel die mit den größten Zeitanteilen geleistete Tätigkeit (vgl. zu einer entsprechenden Tarifregelung BAG 24. Februar 2021 - 4 ABR 19/20 - Rn. 21).
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